Zweck der Hilfsgesellschaft

Die Hilfsgesellschaft Herisau ist eine im Jahre 1837 gegründete gemeinnützige Institution und besteht auf unbestimmte Dauer. Sie bezweckt, insbesondere Jugendlichen und Erwachsenen beiderlei Geschlechts die Erlernung eines Berufes, ein Studium oder Weiterbildungskurse durch finanzielle Beiträge zu erleichtern. Die Höhe des Ausbildungsbeitrages richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der gesuchstellenden Person, bzw. deren Angehörigen und nach den erforderlichen Kosten der Ausbildung.

Die Ausbildungsbeiträge sind nicht rückzahlungspflichtig . Von solchen Unterstützten, die sich später in guten finanziellen Verhältnissen befinden, sind freiwillige Rückzahlungen erwünscht.

(vgl. Art. 1, Art. 5, Art. 6 der Statuten der Hilfsgesellschaft)